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Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika musste erneut wegen angeblichen "minderschweren Rowdytums" schon beinahe 75 Tage in Haft verbringen. Jetzt wird sie mithilfe von konstruierten Anklagen weiter in Haft gehalten. Die Behörden gehen wegen ihrer Menschenrechtsarbeit gegen sie vor. Es besteht große Sorge um ihre Sicherheit, ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen. Sie muss umgehend freigelassen werden.
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Am 12. November wurde Nasta Loika nicht aus ihrer dritten 15-tägigen Haftstrafe freigelassen, sondern erneut wegen "minderschweren Rowdytums" angeklagt und zu einer weiteren Gefängnisstrafe von 15 Tagen verurteilt. Mit diesem Urteil ist Nasta Loika nun seit Anfang September insgesamt zum vierten Mal auf Grundlage derselben Anklage verurteilt worden. Damit offenbart sich ein klares Muster der strafrechtlichen Verfolgung einer Menschenrechtsaktivistin.
Bei ihrer jüngsten Online-Anhörung gab Nasta Loika außerdem an, dass sie während ihres Verhörs mit Elektroschocks gefoltert und für acht Stunden ohne angemessene Kleidung nach draußen in die Kälte geschickt worden war. Die Gefängnisaufsicht verweigert ihr auch die Zustellung von Paketen mit warmer Kleidung, Hygieneartikeln und Medizin, die sie dringend braucht.
Die Menschenrechtsverteidigerin war Anfang September zum ersten Mal willkürlich festgenommen worden. Nachdem sie zweimal zu jeweils 15 Tagen Haft verurteilt worden war, kam sie am 6. Oktober zunächst frei – nur um am 28. Oktober erneut willkürlich festgenommen zu werden. Am 31. Oktober wurde sie auf Grundlage konstruierter Anklagepunkte wegen "minderschweren Rowdytums" laut Paragraf 19, Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum dritten Mal zu 15 Tagen Gefängnis verurteilt.
Kurz nach ihrer zweiten Festnahme am 28. Oktober tauchte ein "Geständnisvideo" von Nasta Loika auf einem Telegramkanal auf, der mit der Leitung der Behörde für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption des belarussischen Innenministeriums in Verbindung gebracht wird. Die belarussischen Behörden haben mehrfach solche auf Video festgehaltenen "Geständnisse" genutzt, die unter dem Einfluss von Folter und anderen Formen der Misshandlung oder des Zwangs zustande gekommen sind, um gegen Regierungskritiker*innen und Aktivist*innen vorzugehen.
Nasta Loika ist schon lange Unterstützerin von Amnesty International Belarus und eine bekannte Menschenrechtstrainerin. Sie hat keine Straftat begangen und ist nur wegen ihrer Menschenrechtsarbeit zur Zielscheibe der belarussischen Behörden geworden.
Nasta (Anastasia) Loika ist eine bekannte Menschenrechtsverteidigerin. Der Fokus ihrer Arbeit liegt auf Menschenrechtsverletzungen infolge der repressiven "Anti-Extremismus"-Gesetzgebung in Belarus, sowie auf dem Schutz ausländischer Bürger*innen und Staatenloser in Belarus. Außerdem engagiert sie sich in der Menschenrechtsbildung.
Am 6. September 2022 wurde Nasta Loika das erste Mal willkürlich festgenommen, als sie das Minsker Stadtgericht verließ. Dort hatte sie dem Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidger*innen Marfa Rabkova, Andrei Chapyuk und acht weiterer Angeklagter beigewohnt, die auf Grundlage konstruierter Anschuldigungen zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren.
Am 7. September wurde Nasta Loika auf der Grundlage des Paragrafen 19, Absatz 1 des belarussischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen "minderschweren Rowdytums" zu 15 Tagen Haft verurteilt.
Das Bezirksgericht Frunzenski in Minsk verurteilte sie am 22. September 2022 zum zweiten Mal zu 15 Tagen Haft – wegen derselben Anschuldigung. Während ihrer Haft wurde Nasta Loika der Zugang zu einem Rechtsbeistand, notwendiger medizinischer Versorgung und so grundlegenden Dingen wie warmer Kleidung und Trinkwasser verweigert.
Nach Absitzen ihrer Haftstrafen kam sie am 6. Oktober zunächst frei. Auch die strafrechtliche Verfolgung gegen sie wurde eingestellt und das Ausreiseverbot aufgehoben. Am 28. Oktober 2022 wurde Nasta Loika erneut festgenommen.
Am 24. Dezember 2022 wurde nach insgesamt fünf 15-tägigen Haftstrafen gemäß Paragraf 342, Absatz 1 ("Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme an solchen Handlungen") und Paragraf 130, Absatz 3 ("Aufwiegelung zu ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher Feindschaft oder Uneinigkeit") Anklage gegen Nasta Loika erhoben. Die jüngsten Anschuldigungen gegen Nasta Loika berufen sich auf ihre angebliche Beteiligung an einem Bericht über die Verfolgung von Mitgliedern anarchistischer Gruppen in Belarus im Jahr 2018. Der Bericht beinhaltet eine kritische Bewertung der Aktivitäten von Polizist*innen und wird daher von den Behörden als "Aufwiegelung zur Feindseligkeit" gegen die "Berufsgruppe" der Polizei eingestuft, dieser Vorwurf fällt unter die Extremismusgesetze. Nasta Loikas Fall ist ein weiteres Beispiel für die offenkundige Kriminalisierung von Menschenrechtsarbeit durch die belarussischen Behörden.
Bitte unterschreibe bis 24. April 2023