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Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika wurde am 20. Juni 2023 in einem nicht-öffentlichen Gerichtsverfahren zu sieben Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Grundlage war eine haltlose Anklage wegen "Aufwiegelung zu ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher Feindschaft oder Zwietracht".
Die Behörden gehen gegen Nasta Loika vor, um sie für ihre Menschenrechtsarbeit zu bestrafen. So hat sie sich z. B. für den Schutz ausländischer Staatsangehöriger sowie Staatenloser in Belarus eingesetzt, Menschenrechtsbildung betrieben und den Einsatz repressiver Gesetze zur "Extremismusbekämpfung" dokumentiert.
Nasta Loika wurde am 28. Oktober 2022 in Minsk willkürlich festgenommen und am 31. Oktober 2022 unter dem konstruierten Vorwurf des "minderschweren Rowdytums" für 15 Tage inhaftiert. Nach Verbüßung ihrer Strafe wurde sie jedoch nicht freigelassen, sondern erhielt vier weitere 15-tägige Haftstrafen wegen desselben vermeintlichen Vergehens. Am 24. Dezember 2022 wurden dann neue willkürliche Anklagen gegen sie erhoben.
Nasta Loika berichtete, dass sie während ihrer Inhaftierung im Jahr 2022 mit Elektroschocks gefoltert wurde und acht Stunden lang ohne Oberbekleidung im Innenhof verbringen musste. Ihr wurde zudem immer wieder die von ihr benötigte medizinische Versorgung verweigert.
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