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Die usbekische Bloggerin Nafosat Olloshkurova soll weiter in der Psychiatrie festgehalten werden – so entschied ein usbekisches Gericht am 28. November. Die Menschenrechtsverteidigerin filmte am 23. September einen Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstrant*innen. Dann wurde sie selbst gewaltsam festgenommen. Am 26. September verlegte man sie in eine psychiatrische Anstalt. Dort wird sie weiterhin festgehalten, und es besteht große Sorge, dass sie zwangsweise Medikamente erhält und dass sich ihre Gesundheit in der Haft verschlechtert. Amnesty International fordert ihre sofortige Freilassung.
Amnesty fordert:
Nafosat Olloshkurova ist in einer psychiatrischen Klinik in der westusbekischen Stadt Urgench inhaftiert. Die Menschenrechtsverteidigerin war gemeinsam mit 13 weiteren Personen am 23. September in Verwaltungshaft genommen worden, als die Polizei einen friedlichen Protestmarsch aus der Region Khorezm in die Hauptstadt Taschkent auflöste. Die Bloggerin hatte den Protestmarsch begleitet und auf Facebook unter ihrem Pseudonym Shabnam Olloshkurova über aktuelle Entwicklungen berichtet. Als sie den Polizeieinsatz filmte, wurde sie selbst geschlagen und festgenommen.
Nafosat Olloshkurova ist eine Menschenrechtsverteidigerin, die ins Visier der Behörden geraten ist, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausübt und menschenrechtliche Bedenken äußert. Die gegen sie verhängte Verwaltungshaft verstößt gegen Paragraf 29 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs, nach dem sie als alleinerziehende Mutter nicht hätte inhaftiert werden dürfen.
In einer Anhörung, die am 26. November in der Klinik stattfand, ordnete das Gericht einen weiteren Monat Haft in der Psychiatrie gegen sie an. Dann soll erneut über eine Verlängerung der Unterbringung entschieden werden. Vor ihrer Festnahme war der Gesundheitszustand von Nafosat Olloshkurova gut. Doch Berichten zufolge sah sie bei dem Termin schwach und krank aus. Sie gab an, dass die Dosis der ihr verabreichten Medikamente erhöht worden sei, und klagte über Übelkeit.
Nafosat Olloshkurova ist eine Bloggerin und Menschenrechtsverteidigerin, die unter ihrem Pseudonym Shabnam Olloshkurova auf Facebook die Behörden kritisierte und auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machte.
Am 22. September schloss sie sich dem friedlichen Protestmarsch aus der Region Khorezm in die Hauptstadt Taschkent an, einen Tag später wurde sie festgenommen, da sie an einer „nicht genehmigten Demonstration“ teilgenommen habe. Sie hatte auf Facebook über den Marsch berichtet und Interviews mit Teilnehmenden, Polizeikräften und örtlichen Regierungsbeamt*innen veröffentlicht, die versucht hatten, den Marsch zu verhindern.
Unter Verstoß gegen Paragraf 29 des usbekischen Verwaltungsgesetzbuchs wurde Nafosat Olloshkurova zu zehn Tagen Verwaltungshaft verurteilt. Paragraf 29 legt fest, dass gegen Mütter von Kindern unter drei Jahren und gegen alleinerziehende Personen von Kindern unter 14 Jahren keine Verwaltungshaft verhängt werden darf. Am 26. September wurde sie dann unter Anwendung von Gewalt in ein psychiatrisches Krankenhaus in der Stadt Urganch verlegt. Aus den Polizeiakten geht hervor, dass sie zuvor einen „Suizidversuch“ unternommen habe. Am 30. September gab das Oberverwaltungsgericht von Urganch dem Gesuch der Staatsanwaltschaft statt, die eine zweimonatige Unterbringung von Nafosat Olloshkurova in der Psychiatrie beantragt hatte. Am 28. November beschloss das Gericht, ihre Unterbringung um einen weiteren Monat bis zum 27. Dezember zu verlängern. Dann wird das Gericht erneut über die Inhaftierung entscheiden. Nafosat Olloshkurova hat nur eingeschränkt Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl, auch ihre Angehörigen dürfen sie nicht ohne Überwachung besuchen. Zwar durfte sie kurz ihren Bruder und ihre Mutter in der Klinik sehen, in der sie festgehalten wird, doch waren bei den Besuchen Polizist*innen, medizinisches Personal, Gerichts- oder Regierungsbeamt*innen anwesend.
Nafosat Olloshkurova ist alleinerziehend, ihre beiden Kinder wohnen momentan bei ihren Eltern. Ihre Angehörigen machen sich große Sorgen um ihr körperliches, emotionales und geistiges Wohlergehen.
Bereits früher haben die usbekischen Behörden Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen zwangsweise in die Psychiatrie einweisen lassen. Die Menschenrechtsverteidigerin Elena Urlaeva war in den letzten zwei Jahrzehnten mehrmals in einer psychiatrischen Klinik festgehalten worden, um sie von ihrem Einsatz für die Menschenrechte abzuhalten. Auch Nafosat Olloshkurova war bereits im Januar 2019 festgenommen worden: Sie hatte fünf Frauen gefilmt, die friedlich vor dem Senatsgebäude in Taschkent protestierten und ein Treffen mit Präsident Mirziyoyev forderten. Sie wurde wegen Rowdytums angeklagt und zu fünf Tagen Verwaltungshaft verurteilt.
Nach der Überprüfung des Fünften Periodischen Berichts Usbekistans stellte der UN-Ausschuss gegen Folter am 6. Dezember in seinen Abschlussbemerkungen fest, dass in dem Land Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen offensichtlich unfreiwillig in psychiatrischen Kliniken festgehalten werden, um sie an der Ausübung ihrer Tätigkeit zu hindern. In diesem Zusammenhang wurden auch Elena Urlayeva und ihre Festnahme im März 2017 sowie Nafosat Olloshkurova genannt.
Die usbekische Bloggerin Nafosat Olloshkurova wurde am 28. Dezember 2019 endlich aus der Psychiatrie entlassen. Die Menschenrechtsverteidigerin hatte am 23. September 2019 einen Polizeieinsatz gegen friedliche Demonstrant*innen gefilmt. Dann wurde sie selbst gewaltsam festgenommen. Später verlegte man sie zwangsweise in eine psychiatrische Anstalt, wo man ihr gegen ihren Willen Medikamente verabreichte. Nafosat Olloshkurova hätte nie wegen ihrer Menschenrechtsarbeit inhaftiert werden dürfen.