© David von Blohn / Demotix
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Einschüchterungen gegen Karina Riquelme

18. Juli 2018

Die chilenische Rechtsanwältin Karina Riquelme Viveros setzt sich für die Rechte der indigenen Mapuche ein. Deswegen wurde sie wiederholt von Angehörigen des polizeilichen Nachrichtendienstes verfolgt und überwacht.

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Sachlage

In der Nacht des 10. Juli zielten zwei Männer mehrere Minuten lang mit einem grünen Laser durch die Fenster von Karina Riquelmes Wohnung in Temuco (Süd), wo diese mit ihrer sechsjährigen Tochter wohnt. Erst als ein Kollege von ihr in ihrer Wohnung ankam, gingen die beiden Männer wieder weg. Bereits einen Tag zuvor waren der Anwältin während einer gerichtlichen Anhörung fremde Männer aufgefallen, die auf sie einschüchternd wirkten und welche sie als Beamte des chilenischen Polizeigeheimdienstes (Inteligencia Policial de Carabineros) identifizierte.

Karina Riquelme berichtete Amnesty International von mehreren Geheimagent_innen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichtssaals, die sie und einen weiteren Anwalt fotografierten. Als Karina Riquelme diese ebenfalls fotografierte, kam einer der Agent_innen wütend auf sie zu und stellte ihr bedrohliche Fragen. Am nächsten Tag gab ein weiterer im Gerichtssaal vor, dem Prozess als Vertreter der Öffentlichkeit beiwohnen zu wollen. Als ihn die vorsitzende Richterin aufforderte, sich auszuweisen, murmelte er etwas Unverständliches und verließ den Saal.

Dieser Vorfall ereignete sich in einer Anhörung zu einem Fall, der als „Operation Hurrikan“ bekannt wurde. In dieser sollte untersucht werden, welche Rolle der geschäftsführende Direktor sowie weitere Angehörige des polizeilichen Nachrichtendienstes in diesem Fall spielen. Ihnen werden Behinderung der Justiz und Dokumentenfälschung sowie weitere Straftaten vorgeworfen, die im Zusammenhang mit Anschuldigungen gegen Mitglieder der Mapuche-Gemeinde in Araucanía wegen Bildung einer verbotenen terroristischen Vereinigung stehen (Fallnummer RIT 410-2018).

In einer Entscheidung (Entscheidung 7641-2016) des chilenischen Obersten Gerichtshofs im Jahr 2016 wurden die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft angewiesen, sich nicht in die Ausübung juristischer Aktivitäten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen einzumischen. Darunter fällt auch die Anwesenheit von Polizeipersonal an Orten, an denen Rechtsanwält_innen ihrer Arbeit nachgehen. Diese Entscheidung wurde gefällt, nachdem Karina Riquelme und ein Kollege verfolgt und fotografiert worden waren.

Das Nationalinstitut für Menschenrechte (Instituto Nacional de Derechos Humanos), eine unabhängige öffentliche Menschenrechtsorganisation in Chile, reichte nach den aktuellen Ereignissen beim Zweiten Polizeirevier in Temuco eine formale Beschwerde ein. Karina Riquelme befürchtet, dass aus den Drohungen gewalttätige Angriffe werden könnten.

 

Hintergrundinformation

Im August 2016 übernahm die Anwältin Karina Riquelme in einem medienwirksamen Gerichtsprozess die Verteidigung eines Mitglieds der Mapuche, dem Terrorismus vorgeworfen wurde. Bereits kurze Zeit später wurden sie und ein Kollege von Männern in ziviler Kleidung wiederholt überwacht und sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gerichtssaals fotografiert. Anhand der Nummernschilder konnten zwei Fahrzeuge, die diese Männer nutzten, der chilenischen Nationalpolizei (Carabineros de Chile) und einer Ermittlungseinheit (Policía de Investigaciones) zugeordnet werden.

Karina Riquelme und ihr Kollege beantragten beim Berufungsgericht von Temuco eine Schutzanordung gegen den Polizeichef der Zone 9 in Araucanía und den Präfekten der chilenischen Ermittlungspolizei, um ihr Recht auf persönliche Freiheit zu sichern. Am 1. Oktober 2016 lehnte das Berufungsgericht den Antrag ab und entschied, dass die Handlungen der Polizeibeamt_innen ihrem normalen Verhalten vor Gericht entsprächen. Am 19. Oktober 2016 hielt Chiles Oberster Gerichtshof diese Entscheidung zwar aufrecht, warnte jedoch die Generalstaatsanwaltschaft, sich nicht in die Ermittlungen einzumischen, die Karina Riquelme und ihr Kollege gegen Polizeibeamt_innen durchführten. Außerdem solle die Polizei im Einklang mit dem Gesetz und nach Anweisung der relevanten Behörden handeln, um nicht in die Arbeit der Rechtsanwältin einzugreifen. Die Untersuchung, die durch die Beantragung der Schutzanordnung angestoßen wurde, zeigte auf, dass Karina Riquelme und ihr Kollege Gegenstand zweier laufender polizeilicher Ermittlungen waren. Am 5. Januar 2017 stellte der zuständige Richter beide Ermittlungsverfahren mit der Begründung ein, dass die untersuchten Handlungen keine Straftaten darstellten.

Im April 2018 wurde Karina Riquelme darüber informiert, dass ihre Telefonnummer auf einer Liste von über 60 weiteren Nummern stand, die Anfang 2017 unter dem chilenischen Geheimdienstgesetz von der Polizei abgehört worden waren. Im Abhörzeitraum hatte sie mehrere Mitglieder der Mapuche in verschiedenen Fällen als Anwältin verteidigt.

SETZ DICH EIN!

Urgent Action bis: 29.08.2018