© "Let's talk about Yes": Aktivistinnen der slowenischen Amnesty-Sektion
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Gute Nachricht aus Slowenien: Sex ohne Einwilligung ist Vergewaltigung

25. Juni 2021

Das slowenische Parlament hat Anfang Juni Änderungen des Strafgesetzes angenommen, nach denen eine sexuelle Handlung ohne Einwilligung als Vergewaltigung definiert wird. Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International, begrüßt diesen Schritt:

"Sex ohne Einwilligung ist Vergewaltigung. Das ist ein historischer Sieg für Frauen in Slowenien im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Diese gesetzliche Anerkennung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Veränderung von gesellschaftlichen Stereotypen und tiefverwurzelten Einstellungen und Verhalten. Es ist auch das Ergebnis der jahrelangen Kampagnenarbeit von Überlebenden, die dazu beigetragen haben, dass andere nicht das durchmachen werden, was sie ertragen mussten."

Nach dem Urteil sind Nötigung, die Anwendung oder Androhung von Gewalt sowie die Unfähigkeit, sich zu verteidigen, nicht mehr als Bedingungen erforderlich, damit eine Tat als Vergewaltigung gilt. Die Gesetzesänderung basiert auf dem expliziten "Ja heißt Ja"-Einwilligungsmodell, was bedeutet, dass Vergewaltigung und jede sexuelle Handlung mit einer anderen Person ohne gegenseitiges Einverständnis als Straftat gelten. Damit setzt Slowenien als 13. Land in Europa um, was die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorschreibt.

Amnesty International setzt sich mit der Let’s talk about Yes-Kampagne dafür ein, dass auch andere Länder die gesetzliche Definition von Vergewaltigung diesem menschenrechtlichen Standard anpassen.

Das ist ein historischer Sieg für Frauen in Slowenien im Kampf gegen sexualisierte Gewalt. Diese gesetzliche Anerkennung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Veränderung von gesellschaftlichen Stereotypen und tiefverwurzelten Einstellungen und Verhalten.

Nils Muižnieks, Direktor für Europa bei Amnesty International

Slowenien hat 2015 die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert. Darin ist festgelegt, dass eine Vergewaltigung und jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis der anderen Person als Straftat gelten. Bisher legte das slowenische Strafgesetzbuch fest, dass Nachweise für Gewaltanwendung bzw. Androhung von Gewalt vorliegen mussten, um eine sexuelle Handlung als Vergewaltigung einzustufen.

Die Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Resultat einer langen Kampagne, in der sich Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch Amnesty International, für eine neue Definition eingesetzt haben.

Europäische Länder, die die Vergewaltigungsdefinition entsprechend dem Einwilligungsmodell bereits abgeändert haben, sind neben Deutschland auch Belgien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Griechenland, Island, Irland, Luxemburg, Malta, Schweden und dem Vereinigten Königreich. In Spanien und den Niederlanden werden derzeit Konsultationen zu ähnlichen Gesetzesvorlagen durchgeführt.