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Die Menschenrechtsverteidigerin Juana Raymundo verschwand am 27. Juli im Departamento Quiché im Nordwesten Guatemalas. Am nächsten Tag wurde ihre Leiche gefunden. Sie war 25 Jahre alt und Mitglied der Kleinbauernorganisation Comité de Desarrollo Campesino (CODECA). Damit wurden in Guatemala allein in den vergangenen drei Monaten acht Menschenrechtsverteidiger*innen getötet.
Die Menschenrechtsverteidigerin Juana Raymundo war Krankenschwester und Sprecherin in Nebaji im Departamento Quiché im Nordwesten Guatemalas. Vor fünf Jahren trat sie der Jugendgruppe der Kleinbauernorganisation CODEAC bei und wurde kürzlich in den Vorstand der Befreiungsbewegung Movimiento para la Liberación de los Pueblos gewählt. Zudem ermutigte sie andere Frauen, sich der Bewegung anzuschließen, und unterrichtete sie. Juana Raymundo verschwand am Abend des 27. Juli. Nachbar*innen fanden ihre Leiche am 28. Juli in der Nähe eines kleinen Flusses zwischen den Gemeinden Nebaj und Acambalam und benachrichtigten die Polizei.
CODECA hat die Regierung aufgefordert, die Morde an den Menschenrechtsverteidiger*innen der Organisation und des Comité Campesino del Altiplano (CCDA) aufzukären. CODECA ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz im Departamento Suchitepéquez im Südwesten Guatemalas. Sie setzt sich für verbesserte Löhne für Kleinbäuer*innen, Landreformen und die Verstaatlichung der Stromversorgung ein. Mitglieder von CODECA werden aufgrund ihrer Arbeit immer wieder ins Visier genommen. Juana Raymundo ist die achte Menschenrechtsverteidiger*in, die allein innerhalb der letzten drei Monate getötet wurde.
Menschenrechtsverteidiger*innen gehen ihrer Tätigkeit in Guatemala in einem extrem feindseligen Umfeld nach, insbesondere diejenigen, die sich für Landrechte und Umweltschutz einsetzen. Sie werden ständig bedroht, eingeschüchtert, angegriffen, verleumdet und stigmatisiert.
Nach Angaben der guatemaltekischen Nichtregierungsorganisation UDEFEGUA, die für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen eintritt, kam es 2017 zu 496 Übergriffen auf Menschenrechtsverteidiger*innen. Im Mai 2018 gab die Generalstaatsanwältin eine interne Allgemeine Anweisung mit Richtlinien zur wirksamen Untersuchung von Angriffen auf Menschenrechtsverteidiger*innen heraus. Bei einer kürzlichen Recherchereise nach Guatemala traf Amnesty International Mitglieder von CODECA, die ihre Besorgnis über die Zahl der Landrechtler*innen und Umweltschützer*innen zum Ausdruck brachte, die in den letzten drei Monaten zur Zielscheibe geworden und dabei belästigt oder getötet worden waren, ohne dass die Untersuchung dieser Angriffe nennenswerte Fortschritte machen würde.
CCDA ist eine 1982 gegründete Kleinbauernorganisation, die sich für den Zugang zu Land und für die Arbeitsrechte kleinbäuerlicher Maya-Gemeinschaften einsetzt. CCDA hat schon früher über Angriffe und Einschüchterungen berichtet. Im Juni 2016 wurde der Indigenensprecher Daniel Choc Pop in San Juan Tres Ríos getötet. Im Juni 2017 kam es zu mehreren Angriffen auf CCDA-Büros und ihre Sprecher_innen. Im Mai 2018 wurden José Can Xol und Mateo Chamám Paau, zwei örtliche CCDA-Sprecher, in den Gemeinden Choctún Basilá bzw. San Juan Tres Ríos ermordet. Beide waren am Schutz und der Verteidigung ihrer Gemeinden in einem bereits lange andauernden Landkonflikt beteiligt. Sie hatten an Verhandlungen und einem Runden Tisch teilgenommen, um zusammen mit den nationalen Behörden Lösungen für die zahlreichen Landkonflikte zu finden, unter denen die Gemeinden in der Region leiden.
Im Mai 2018 wurde Luis Arturo Marroquin, Mitglied der nationalen Koordinierungsstelle der CODECA, in San Luis Jilotepeque im Osten von Zentralguatemala erschossen. Der Vorfall ereignete sich eine Woche nachdem Präsident Jimmy Morales in einer öffentlichen Rede Anfang Mai die Aktivitäten von CODECA diskreditiert und stigmatisiert hatte.
2014 forderte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Regierung in dem Urteil Menschenrechtsverteidiger gegen Guatemala auf, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen auszuarbeiten und umzusetzen. Trotz einiger Fortschritte ist der Prozess zur Schaffung geeigneter politischer Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. Zumeist muss bei Drohungen und Angriffen gegen guatemaltekische Menschenrechtsverteidiger*innen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
Darüber hinaus werden die Justizbehörden regelmäßig dazu missbraucht, Menschenrechtsverteidiger_innen zu kriminalisieren, um so Bewegungen und Organisationen zu schwächen und Menschenrechtler_innen zu zermürben und sie aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Nähere Informationen finden Sie in den englischsprachigen Berichten: „We are defending the land with our blood”: Defenders of the land, territory and environment in Honduras and Guatemala, https://www.amnesty.org/en/documents/amr01/4562/2016/en/) und Americas: State Protection Mechanisms for Human Rights Defenders (https://www.amnesty.org/en/documents/amr01/6211/2017/en/).
Urgent Action bis 12.09.2018