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Saudi-Arabien: Nassima al-Sada muss freigelassen werden

14. April 2021

Im März 2021 bestätigte das Berufungsgericht in Riad das Urteil gegen die saudische Menschenrechtsverteidigerin Nassima al-Sada: fünf Jahre Haft gefolgt von fünf Jahren Reiseverbot. Sie hatte Rechtsmittel gegen das 2020 verhängte Urteil wegen "Cyberkriminalität" eingelegt – genauere Vorwürfe waren nie genannt worden. Nassima al-Sada ist nur deshalb im Gefängnis, weil sie sich friedlich für bürgerliche und politische Rechte, Frauenrechte und das Ende der männlichen Vormundschaft eingesetzt hat.

Setz dich ein!

Amnesty fordert:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Nassima al-Sada umgehend und bedingungslos freigelassen wird und dass ihr Urteil aufgehoben wird. Sie wurde nur deshalb inhaftiert und vor Gericht gestellt, weil sie sich friedlich für die Gleichberechtigung der Frauen eingesetzt hat.
  • Bitte respektieren Sie zudem Nassima al-Sadas Recht auf Freizügigkeit, indem Sie das gegen sie verhängte fünfjährige Reiseverbot aufheben.

Sachlage

Im März 2021 bestätigte das Berufungsgericht in Riad das Urteil gegen die saudische Menschenrechtsverteidigerin Nassima al-Sada; somit ist es nun rechtskräftig und kann nicht weiter angefochten werden. Das Urteil war am 25. November 2020 vom Strafgericht in Riad gefällt worden und besteht aus einer fünfjährigen Haftstrafe – davon zwei Jahre auf Bewährung – gefolgt von einem fünfjährigen Reiseverbot. Dieses Urteil erging nach einem Prozess, der von schweren Verletzungen ihrer Rechte auf ein faires Verfahren geprägt war. Unter anderem wurde sie in verlängerter Einzelhaft gehalten, was Folter darstellen kann.

Nassima al-Sada war im Juli 2018 willkürlich festgenommen und fast ein Jahr lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert worden, bevor sie wegen nicht näher definierter Straftaten im Zusammenhang mit Cyberkriminalität angeklagt wurde. Dies lässt darauf schließen, dass sie lediglich wegen ihrer friedlichen Menschenrechtsarbeit strafrechtlich verfolgt wird. Unter anderem war sie für bürgerliche und politische Rechte eingetreten und hatte sich gegen das Frauenfahrverbot eingesetzt, bevor es im Juni 2018 aufgehoben wurde. Nassima al-Sada hätte daher nie inhaftiert werden dürfen und muss umgehend freigelassen werden.

Hintergrundinfo

Nassima al-Sada setzte sich in der Vergangenheit für bürgerliche und politische Rechte ein und engagierte sich insbesondere für Frauenrechte und die Rechte der schiitischen Gemeinschaft in der Ostprovinz Saudi-Arabiens. Besonders wichtig waren ihr vor allem das Ende des Frauenfahrverbots sowie des repressiven männlichen Vormundschaftssystems.

Von Juli 2018 bis zu ihrem ersten Gerichtstermin im Juni 2019 war Nassima al-Sada fast ein Jahr lang ohne Anklage oder Prozess inhaftiert. Zudem wurde sie von Februar 2019 bis Anfang 2020 in verlängerter Einzelhaft gehalten. Erst infolge des zunehmenden internationalen Drucks nahmen die saudischen Behörden die Verfahren gegen Nassima al-Sada und weitere inhaftierte Aktivistinnen am 25. November 2020 nach monatelangen Verzögerungen wieder auf.

In Saudi-Arabien werden nach wie vor Personen wegen ihrer friedlichen Meinungsäußerungen oder Menschenrechtsarbeit willkürlich und ohne Anklage inhaftiert und vor Gericht gestellt. Zu den Betroffenen gehören unter anderem Mohammed al-Bajadi, ein prominenter Menschenrechtsverteidiger und Gründungsmitglied der Saudischen Vereinigung für Bürgerliche und Politische Rechte (ACPRA), der seit Mai 2018 ohne Anklage oder Prozess inhaftiert ist; sowie der reformorientierte Kleriker Salman al-Awda, der wegen seiner friedlichen Meinungsäußerungen zum Tode verurteilt werden könnte.

 

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Diese Urgent Action läuft bis 9.6.2021