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Update 25.6.:
Gegen das diskriminierende Gesetz könnt ihr übrigens sowohl via amnesty.de als auch via amnesty.at unterschreiben!
Am 28. Mai unterzeichnete der ungarische Präsident ein Gesetz, das Trans*- und Intersex-Personen die Änderung ihres amtlichen Geschlechts und die damit einhergehende offizielle Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität verweigert. Das Gesetz verstößt gegen die Menschenrechte der Betroffenen und könnte zu vermehrten Angriffen und vorurteilsmotivierten Straftaten führen. Es muss daher umgehend vom Verfassungsgericht überprüft werden.
Am 28. Mai unterzeichnete der ungarische Präsident das Gesetz T/9934 über Änderungen bestimmter Verwaltungsgesetze und Schenkungen von Immobilien, das am 19. Mai im Parlament verabschiedet worden war. Paragraf 33 dieses Gesetzes verbietet Trans*- und Intersex-Personen die Änderung ihres amtlichen Geschlechts und die damit einhergehende offizielle Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität.
Diese Bestimmungen verstoßen gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der ungarischen Regierung und widersprechen zudem den Artikeln II, VI (1) und XV (2) des ungarischen Grundgesetzes. Das neue Gesetz verstößt gegen die Menschenrechte von Trans*- und Intersex-Personen und wird zu stärkerer Diskriminierung und zu vermehrten Übergriffen und Hassverbrechen gegen die Betroffenen führen.
Die Änderung und offizielle Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität sollte jedem Menschen auf der Grundlage rascher, zugänglicher und transparenter Prozesse möglich sein. Darüber hinaus müssen die ungarischen Behörden sicherstellen, dass Menschen mit Trans*- und Intersex-Identität offizielle Dokumente erhalten können, auf denen ihr Name und ihre Geschlechtsidentität korrekt dargestellt sind. Es darf nicht sein, dass sie hierfür Kriterien erfüllen müssen, die per se gegen die Menschenrechte verstoßen.
Die neu verabschiedeten gesetzlichen Bestimmungen verstoßen gegen Ungarns internationale menschenrechtliche Verpflichtungen und gegen das ungarische Grundgesetz. Paragraf 33 sieht vor, dass das Geschlecht jeder Person bei der Geburt in das nationale Geburts-, Heirats- und Sterberegister eingetragen wird. Diese Einträge können später nicht mehr geändert werden. Somit wären Ausweisdokumente nicht mehr abänderbar und Menschen mit Trans*- und Intersex-Identität hätten keine Möglichkeit, ihre gewünschte Geschlechtsidentität (und ggf. geänderte Namen) in ihren offiziellen Unterlagen reflektiert zu sehen. Diese Bestimmungen verstoßen gegen die Rechte der Betroffenen auf Privatsphäre, Familienleben, Leben in Würde und gesetzliche Anerkennung der gewünschten Geschlechtsidentität (siehe https://www.amnesty.org/en/documents/eur27/2085/2020/en/).
Personen, deren offizielle Dokumente nicht ihre Geschlechtsidentität, ihren Namen oder Geschlechtsausdruck widerspiegeln, müssten ihren Status jedes Mal erklären, wenn sie ihre Unterlagen vorzeigen. In vielen Situationen könnte dies täglich der Fall sein. Offizielle Ausweisdokumente müssen in zahlreichen Lebensbereichen vorgezeigt werden: beispielsweise bei der Arbeitssuche, beim Zugang zu Bildung, bei der Wohnungssuche oder beim Beantragen von Sozialhilfe. Trans*- und Intersex-Personen wären somit gezwungen, in diesen Kontexten bestimmte Aspekte ihres Rechts auf Privatsphäre aufzugeben.
Trans*- und Intersex-Personen werden in Ungarn häufig diskriminiert, besonders was den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Wohnraum sowie Waren und Dienstleistungen angeht. Der neue Gesetzestext ist ein weiterer Versuch, die Rechte von Trans*- und Intersex-Personen zu beschneiden und wird zu verstärkter Diskriminierung führen. Es ist zu befürchten, dass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Angriffe und vorurteilsmotivierten Straftaten gegen diese Personengruppen zunehmen werden.