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Der investigative Journalist Ignace Sossou wurde am 24. Juni aus dem Gefängnis in Cotonou entlassen, nachdem er bereits sechs Monate willkürlich in Haft verbracht hatte. Er war wegen „Diffamierung“ zu der Gefängnisstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er in Tweets den Staatsanwalt zitiert hatte, der auf einer Pressekonferenz Benins Digitalgesetz als „Waffe“ zum Einsatz gegen Journalist*innen bezeichnet hatte.
Bei einem Besuch des Büros von Amnesty International Benin nach seiner Freilassung sagte Ignace Sossou: „Die Aktivitäten und die Mobilisierung von Amnesty zu meinem Fall haben zu meiner Freilassung beigetragen. In Haft besuchte mein jüngerer Bruder mich regelmäßig und brachte mir Zeitungsartikel über die Mobilisierung der Amnesty-Mitglieder mit. Sie haben mir Kraft gegeben.“
Ich möchte Amnesty International danken. Ihr seid immer für mich dagewesen, von Anfang an.
Ignace Sossou
Am 18. Dezember 2019 hatte Ignace Sossou mehrere Tweets veröffentlicht, in denen er Aussagen des Generalstaatsanwalts auf einer Konferenz der französichen Medienentwicklungsagentur CFI zitierte. In seinen Tweets stellte Ignace Sossou die Entscheidung der Regierung in Frage, während der Wahl im April 2019 das Internet ganz abzuschalten und schrieb, dass der Staatsanwalt Benins Digitalgesetz als eine „Waffe“ bezeichnet hatte, die gegen Journalist*innen eingesetzt werden könne.
Der Generalstaatsanwalt erklärte als Reaktion auf die Twitternachrichten, Ignace Sossou habe seine Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und erstattete beim Gericht erster Instanz in der Hauptstadt Cotonou Anzeige gegen den Journalisten. Am 24. Dezember 2019 führte man den Journalisten einem Richter vor. Ignace Sossou bestätigte, die Twitternachrichten geschrieben, aber nicht den Generalstaatsanwalt diffamiert zu haben. Am 19. Mai verringerte das Rechtsmittelgericht in Cotonou seine ursprüngliche Haftstrafe von 18 Monaten auf 12 Monate und davon sechs Monate auf Bewährung.
Amnesty International setzte sich nach der Inhaftierung von Ignace Sossou für seine umgehende und bedingungslose Freilassung ein, da die Strafverfolgung unmittelbar mit seiner journalistischen Tätigkeit zu tun hatte und das allgemeine Klima der Unterdrückung und die unrechtmäßigen Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit in Benin deutlich machte. Die Behörden müssen die Rechte von Journalist*innen, Blogger*innen, Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen respektieren, schützen und fördern, wie es den internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Landes entspricht.