Griechenland: Verfahren gegen „Pylos 9” abgewiesen
Das Verfahren gegen neun Überlebende des Schiffsunglücks von Pylos in Griechenland wurde am 21. Mai 2024 abgewiesen. Amnesty International und Human Rights Watch hatten vor Prozessbeginn Bedenken hinsichtlich der Gewährleistung eines fairen Verfahrens geäußert.
Am frühen Morgen des 14. Juni 2023 kenterte der völlig überladene Fischkutter Adriana vor der griechischen Küste und riss mehr als 600 Menschen in den Tod. Nur 104 der schätzungsweise 750 Migrant*innen überlebten. Es konnten nur 82 Leichen geborgen werden.
Neun ägyptische Überlebenden des Schiffbruchs, genannt „Pylos 9“, wurden am 15. Juni 2023 verhaftet, offenbar auf der Grundlage von Zeug*innenaussagen von neun anderen Überlebenden, die von Angehörigen der griechischen Küstenwache unmittelbar nach dem tragischen Schiffsunglück zwischen dem 14. und 15. Juni aufgenommen wurden. Es ist unklar, ob oder wie viele andere Überlebende ihre Aussagen gemacht haben und ob diese ausgewertet wurden, bevor die Beschuldigten verhaftet und anschließend in Untersuchungshaft genommen wurden.
Die neun Überlebenden wurden des Schmuggels, der Verursachung eines Schiffbruchs, der illegalen Einreise sowie der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt.
Eine parallele Untersuchung über die mögliche Verantwortung der griechischen Behörden für den Schiffbruch befindet sich noch im Anfangsstadium. Amnesty International und Human Rights Watch (HRW) zeigten in einer Analyse auf, dass die griechische Küstenwache die Rettungsmaßnahmen verspätet und zu zögerlich eingeleitet hatte, obwohl sie von der Notlage an Bord des Fischkutters Adriana wusste.
Integrität der Untersuchung zweifelhaft
Human Rights Watch und Amnesty International haben darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass Angehörige der Küstenwache die Befragungen durchführten, Zweifel an der Unabhängigkeit und Integrität der Untersuchung aufwirft, insbesondere wenn man bedenkt, dass kurz nach dem Schiffsunglück Vorwürfe über das Vorgehen der Küstenwache aufkamen.
Es gab starke Widersprüche zwischen den Berichten der Überlebenden und Aussagen der griechischen Behörden.
Vollständige Untersuchung gefordert
Das Strafgericht von Kalamata kam nun unter anderem zu dem Schluss, dass es nicht zuständig sei, da sich der Vorfall in internationalen Gewässern ereignete. Das Gericht hat die „Pylos 9“ für nicht schuldig befunden.
Die Abweisung des Verfahrens gegen die „Pylos 9“ ist ein Schritt in Richtung Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit für die Familien der über 600 Menschen, die bei diesem Vorfall ums Leben kamen.
Von Anfang an deuteten die Aussagen der Überlebenden darauf hin, dass der Versuch der griechischen Küstenwache, das Schiff abzuschleppen, zum Kentern des Schiffes beitrug. Dies wurde bei Untersuchungen von Amnesty International und Human Rights Watch bestätigt.
Wir fordern die griechischen Behörden auf, eine vollständige und transparente Untersuchung der Handlungen der griechischen Küstenwache durchzuführen und fordern Gerechtigkeit für die Opfer, Überlebenden und ihre Familien.