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Am 5. Juni ordnete das texanische Berufungsgericht in Strafsachen einen Hinrichtungsaufschub für Clifton Williams an. Geplant war es, sein Todesurteil am 21. Juni zu vollstrecken. Infolge des Aufschubs wird es eine weitere Anhörung zu dem Argument geben, dass bei Clifton Williams eine geistige Einschränkung vorliegen soll.
Clifton Williams wurde des Mordes an Cecilia Schneider angeklagt und zum Tode verurteilt. Er soll im Juli 2005 in ihr Haus eingebrochen sein und sie erstochen haben. Im Gerichtsprozess und dem Rechtsmittelverfahren argumentierte sein Rechtsbeistand mit der geistigen Einschränkung seines Mandanten und damit, dass eine Hinrichtung von Clifton Williams dem Urteil im Verfahren Atkins gegen Virginia des Obersten US-Gerichtshofs aus dem Jahr 2002 widersprechen würde, welches bekräftigt hatte, dass die Hinrichtung von Personen mit geistigen Behinderungen gegen die US-Verfassung verstößt.
Der nun angeordnete Hinrichtungsaufschub hat zum Ziel, weitere Beweismittel zu sammeln und in der Frage nach Clifton Williams geistiger Gesundheit neue Empfehlungen an das Gericht abzugeben.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab. Bis heute haben mehr als 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Es gab seit 1976, als der Oberste Gerichtshof neue Satzungen zur Todesstrafe bestätigte, 1.476 Hinrichtungen in den USA. Im US-Bundesstaat Texas erfolgte die Vollstreckung von 551 dieser Hinrichtungen, das sind 37 Prozent der landesweiten Exekutionen. In diesem Jahr hat es bereits elf Hinrichtungen gegeben, davon sechs in Texas.
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