© Amnesty International
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Erfolg

Hinrichtung ausgesetzt

Am 5. Juni ordnete das texanische Berufungsgericht in Strafsachen einen Hinrichtungsaufschub für Clifton Williams an. Geplant war es, sein Todesurteil am 21. Juni zu vollstrecken. Infolge des Aufschubs wird es eine weitere Anhörung zu dem Argument geben, dass bei Clifton Williams eine geistige Einschränkung vorliegen soll.

Clifton Williams wurde des Mordes an Cecilia Schneider angeklagt und zum Tode verurteilt. Er soll im Juli 2005 in ihr Haus eingebrochen sein und sie erstochen haben. Im Gerichtsprozess und dem Rechtsmittelverfahren argumentierte sein Rechtsbeistand mit der geistigen Einschränkung seines Mandanten und damit, dass eine Hinrichtung von Clifton Williams dem Urteil im Verfahren Atkins gegen Virginia des Obersten US-Gerichtshofs aus dem Jahr 2002 widersprechen würde, welches bekräftigt hatte, dass die Hinrichtung von Personen mit geistigen Behinderungen gegen die US-Verfassung verstößt.

Der nun angeordnete Hinrichtungsaufschub hat zum Ziel, weitere Beweismittel zu sammeln und in der Frage nach Clifton Williams geistiger Gesundheit neue Empfehlungen an das Gericht abzugeben.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab. Bis heute haben mehr als 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Es gab seit 1976, als der Oberste Gerichtshof neue Satzungen zur Todesstrafe bestätigte, 1.476 Hinrichtungen in den USA. Im US-Bundesstaat Texas erfolgte die Vollstreckung von 551 dieser Hinrichtungen, das sind 37 Prozent der landesweiten Exekutionen. In diesem Jahr hat es bereits elf Hinrichtungen gegeben, davon sechs in Texas.

Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben!

Das Atkins-Urteil des Obersten US-Gerichtshofs aus dem Jahr 2002 überlässt es den Bundesstaaten, in welcher Form sie auf das verfassungsrechtliche Verbot der Hinrichtung von Menschen mit geistiger Einschränkung reagieren. Da es kein entsprechendes Gesetz gibt, hat das texanische Berufungsgericht 2004 einen Rahmen für Richter*innen und Anwält*innen geschaffen, um das Vorliegen einer geistigen Einschränkung bei Tötungsdelikten einstufen zu können. Sie sind als „Briseño-Faktoren“ bekannt. Von Anfang an gab es Vorbehalte, dass dieses Regelwerk nicht wissenschaftlich sei und dass es die Personen, die das Atkins-Urteil von einer Hinrichtung ausschließen soll, nicht ausreichend schützt. Erst 2017, im Verfahren Moore gegen Texas urteilte der Oberste Gerichtshof, dass die Briseño-Faktoren „eine Erfindung des texanischen Berufungsgerichts sind und jeder anerkannten Quelle entbehren“ sowie der im Verfahren Hall gegen Florida 2014 geäußerten Vorschrift zuwiderliefen, dass Zuschreibungen einer intellektuellen Einschränkung „durch die Ansicht von medizinischen Fachkräften begründet sein müssen“.

Zu diesem Zeitpunkt hatten die texanischen Gerichte bereits entschieden, dass bei Clifton Williams keine geistige Einschränkung vorliegt und auch die Bundesgerichte haben ihre Zustimmung, gemäß den Standards für die föderale Überprüfung bundesstaatlicher Gerichtsentscheidungen, gegeben. Die Hinrichtung wurde auf den 21. Juni terminiert. Clifton Williams‘ Rechtsbeistände versuchten unter Berufung auf das Moore gegen Texas-Urteil, erneut vor Gericht zu gehen, um zu erwirken, dass ihre Geltendmachung einer geistigen Einschränkung berücksichtigt wird. Am 5. Juni ordnete das texanische Berufungsgericht einen Hinrichtungsaufschub an: „Angesichts der Entscheidung im Fall Moore und den im Antrag des Klägers aufgeführten Fakten stellen wir fest, dass dieser den Anforderungen [des texanischen Rechts] entspricht. Wir übersenden den Antrag zurück an das Strafgericht, wo erneut eine Live-Anhörung stattfinden wird. Diese hat einerseits zum Ziel, weiteres Beweismaterial zu sammeln und andererseits, in der Frage der geistigen Behinderung eine neue Empfehlung an das Gericht zu geben.“