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In der Nacht vom 6. zum 7. Juni ließen die maltesischen Behörden endlich jene rund 425 geflüchtete Menschen an Land gehen, die über mehrere Wochen hinweg auf vier Fährschiffen vor den Hoheitsgewässern des Landes festgehalten worden waren.
Die rund 425 Geflüchteten waren im zentralen Mittelmeer aus Seenot gerettet und anschließend auf die Fährschiffe gebracht worden. Mit der Ausschiffung endet nun die willkürliche und anfänglich zeitlich unbegrenzte Inhaftierung auf See, die für einige der Menschen mehr als einen Monat lang andauerte.
In der Nacht vom 6. zum 7. Juni ließen die maltesischen Behörden die rund 425 geflüchtete Menschen an Land gehen, die sie auf vier Fährschiffen vor den Territorialgewässern des Landes festgehalten hatten. Nach ihrer Rettung im zentralen Mittelmeer waren die Geflüchteten auf von Malta gecharterte Privatschiffe gebracht worden, bei denen es sich um für den Küstentourismus ausgelegte Fährschiffe handelte. Dort wurden die Geflüchteten willkürlich und auf unbestimmte Zeit festgehalten und mussten teilweise über einen Monat lang unter schwierigen Bedingungen ausharren. Die Ausschiffung beendet nun die unerträgliche Situation der Geflüchteten an Bord.
Seit April 2020 nutzt Malta die COVID-19-Pandemie als Begründung für seine Entscheidung, die Ausschiffung von im zentralen Mittelmeer geretteten Personen zu untersagen. Nach mehreren Vorfällen, zu denen auch die unterlassene Hilfeleistung für in Seenot geratene Boote zählt, entschieden die maltesischen Behörden, die aus dem Meer geretteten Menschen auf Fährschiffe zu verbringen und dort festzuhalten, um auf diese Weise andere EU-Mitgliedsstaaten zu zwingen, die Geflüchteten umzuverteilen und die Aufnahmeleistungen mitzuschultern.
Die rund 425 geflüchteten Menschen waren in unterschiedlichen Aktionen zwischen Ende April und Mai aus Seenot gerettet und anschließend auf vier Fährschiffen der beiden Unternehmen Captain Morgan und Supreme Cruise vor maltesischen Territorialgewässern festgesetzt worden. Obwohl die Fährschiffe weder für längere Passagieraufenthalte ausgelegt noch für die besonderen Bedürfnisse von aus Seenot geretteten Personen ausgerüstet sind, inhaftierten die maltesischen Behörden die Geflüchteten willkürlich auf See, ohne Angaben über die Dauer des Freiheitsentzugs zu machen oder eine Rechtfertigung für diese Inhaftierung zu liefern. Da sie weder Kontakt zur Außenwelt, einschließlich des UNHCR, noch Zugang zu Rechtsbeiständen oder Informationen hatten, wurde den Geflüchteten de facto der Zugang zu Asyl und zu wirksamen Rechtsbehelfen zur Anfechtung ihrer willkürlichen Inhaftierung verweigert.