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Am 25.September ordnete der Oberste Gerichtshof in Chile Schutzmaßnahmen für die Anwältin Karina Riquelme an. Sie hatte Angst um ihre Sicherheit gehabt und sich bedroht gefühlt, nachdem sie von Beamten des chilenischen Polizeigeheimdienstes in Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit überwacht und eingeschüchtert worden war.
Karina Riquelmes Antrag auf Schutzmaßnahmen war am 14.September vom Berufungsgericht in Temuco abgelehnt worden. Diese Entscheidung wurde nun vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Demnach muss der chilenische Polizeigeheimdienst Sicherheitsmaßnahmen einführen, um die freie Ausübung juristischer Aktivitäten und die individuelle Sicherheit Karina Riquelmes zu gewährleisten.
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