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Am 20. Juli wandelte der Gouverneur des US-Bundesstaates Ohio das Todesurteil gegen Raymond Tibbetts um. Damit lehnte der Gouverneur die Empfehlung des Begnadigungsausschusses ab, der sich gegen eine Begnadigung ausgesprochen hatte.
Am 8. Februar, fünf Tage bevor Raymond Tibbetts wegen des 1997 an Fred Hicks begangenen Mordes hingerichtet werden sollte, verfügte der Gouverneur von Ohio einen achtmonatigen Hinrichtungsaufschub und übergab den Fall zurück an den Begnadigungsausschuss. Zuvor hatte er einen Brief von einem Mann erhalten, der in dem Fall als Geschworener gedient hatte und der sich nun, da er von den damals noch unbekannten strafmildernden Beweisen erfahren hatte, für eine Begnadigung aussprach. Der Geschworene schrieb, dass er sich basierend auf dem, was er heute wisse, nicht für die Todesstrafe ausgesprochen hätte.
Nachdem sich der Begnadigungsauschuss am 22. Juni erneut gegen eine Begnadigung ausgesprochen hatte, gab Gouverneur John Kasich nun die Umwandlung des Todesurteils bekannt. Er erklärte, dass „die Umwandlung aufgrund grundlegender Mängel in der Strafbemessungsphase des Prozesses gewährt wird. Insbesondere das Versäumnis der Verteidigung, ausreichend mildernde Umstände vorzubringen, verbunden mit einer unzureichenden Beschreibung von Raymond Tibbetts Kindheit durch die Staatsanwaltschaft, hinderte die Geschworenen daran, eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob Raymond Tibbetts die Todesstrafe verdient oder nicht.“
Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1977 wurden in den USA 1.479 Exekutionen durchgeführt, davon 56 im Bundesstaat Ohio. In diesem Jahr fanden in den USA bereits 14 Hinrichtungen statt. Amnesty International wendet sich uneingeschränkt gegen die Todesstrafe. Bis heute haben mehr als 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.
Vielen Dank allen, die sich eingesetzt haben.