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Am 7. April lehnte die Generalstaatsanwaltschaft von Belarus das russische Auslieferungsgesuch für den Zeugen Jehovas Nikolai Makhalichev ab. Er wird in Russland mit Extremismus-Vorwürfen strafrechtlich verfolgt, nur weil er seinen Glauben ausübt. Dies führte am 21. Februar zu seiner Inhaftierung in Belarus. Nikolai Makhalichev wurde gleich nach Ablehnung des Auslieferungsgesuchs freigelassen und wartet nun auf die Entscheidung zu seinem Asylantrag in Belarus.
Nach seiner Freilassung hat sich Nikolai Makhalichev zu Freund_innen in der Stadt Wizebsk begeben. Dort wird er die Entscheidung über seinen Asylantrag abwarten.
Zeug*innen Jehovas werden in Russland verfolgt, seit ihre Organisation im April 2017 willkürlich als „extremistisch“ eingestuft wurde. Im Januar 2019 begann ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Nikolai Makhalichev. Nach Paragraf 282.2 (1) und 282.3 (1) des russischen Strafgesetzbuchs wird ihm vorgeworfen, „Aktivitäten für eine extremistische Organisation organisiert“ und „extremistische Aktivitäten finanziert“ zu haben. Auf diese Anklagen stehen jeweils bis zu zehn bzw. acht Jahre Haft.
Nikolai Makhalichev hat innerhalb der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Russland nie ein offizielles Amt bekleidet. Laut Angaben seines Rechtsbeistands hat er lediglich als Mitglied der Glaubensgemeinschaft an den Gottesdiensten teilgenommen. Aufgrund der gegen ihn laufenden Untersuchung befindet sich Nikolai Makhalichev auf einer staatenübergreifenden Fahndungsliste, weshalb er am 21. Februar 2020 in Haradok im Nordosten von Belarus festgenommen und inhaftiert wurde.
Amnesty International betrachtet die Strafverfolgung von Angehörigen der Zeugen Jehovas in Russland als willkürliche und diskriminierende Maßnahme, die gegen das Recht auf Religionsfreiheit verstößt. Die Organisation hat die russischen Behörden in der Vergangenheit aufgefordert, die Gerichtsentscheidungen zur Kriminalisierung der Zeugen Jehovas rückgängig zu machen.
Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.