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Ägypten: Ehepaar ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft

29. Juli 2023

Aisha el-Shater, die Tochter eines hochrangigen Mitglieds der Muslimbruderschaft, und ihr Ehemann Mohamed Abo Horeira wurden kürzlich in ein Gefängnis in der Stadt Al-Ashir min Ramadān verlegt und dürfen nach wie vor keinen Kontakt zu ihren Familien und Rechtsbeiständen aufnehmen. Sie wurden wegen konstruierter Vorwürfe inhaftiert, die lediglich auf ihren familiären Bindungen und der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte basieren. Das Ehepaar muss sofort und bedingungslos freigelassen werden. 

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Aisha el-Shater, die Tochter des hochrangigen Muslimbruderschafts-Mitglieds Khairat el-Shater, und ihr Ehemann Mohamed Abo Horeira befinden sich im Zusammenhang mit ihrer Menschenrechtsarbeit und der friedlichen Äußerung abweichender Meinungen willkürlich in Haft. Am 5. März 2023 wurden sie vor einem Staatssicherheitsgericht im Rahmen des als "ECRF-Falls" bekannten Verfahrens zu zehn bzw. 15 Jahren Haft verurteilt. Das Verfahren entsprach bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Aisha el-Shater und Mohamed Abo Horeira wurden auf der Grundlage mehrerer Anklagen verurteilt, darunter "Unterstützung einer terroristischen Gruppe" (die Muslimbruderschaft) und "Verbreitung von Falschnachrichten" bezüglich Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte über die Facebook-Seite der Organisation Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF). Darüber hinaus wurden Ezzat Ghoniem, Gründer der ECRF, die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoneim und 26 weitere Personen zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslänglich verurteilt. Das Gericht entschied außerdem, die 30 verurteilten Angeklagten auf die "Terrorismusliste" zu setzen, was zur Folge hat, dass ihre Vermögenswerte eingefroren werden, sie Reiseverboten unterliegen, und sie noch fünf Jahre nach ihrer Entlassung unter Bewährung stehen. Den Angeklagten wurde das Recht auf eine angemessene Verteidigung, das Recht, sich nicht selbst zu belasten, und das Recht auf eine wirksame Überprüfung durch ein übergeordnetes Gericht verwehrt. Die Urteile der Staatssicherheitsgerichte sind endgültig und nicht anfechtbar. Nur der Präsident ist befugt, Urteile zu genehmigen, aufzuheben oder umzuwandeln oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen. Die Entscheidung in diesem Fall ist noch anhängig.

Am 1. Juni verlegten die Behörden Aisha el-Shater aus dem Frauengefängnis Al-Qanater in ein Gefängnis in der Stadt Al-Ashir min Ramadān im Gouvernement Asch-Scharqiyya. Ihre Familie erfuhr, dass die Bedingungen in ihrer neuen Zelle, die sie sich mit zwei weiteren Inhaftierten teilt, hygienischer sind als im Frauengefängnis Al-Qanater. Allerdings hat Aisha el-Shater keinen Zugang zu natürlichem Tageslicht und darf zur sportlichen Betätigung lediglich auf dem Korridor auf- und abgehen. Ihre persönlichen Habseligkeiten wurden ihr weggenommen und sie hat keinen Zugang zu einem Kühlschrank, was bedeutet, dass sie keine verderblichen Lebensmittel von ihrer Familie erhalten kann und stattdessen auf Gefängnisessen angewiesen ist. Aisha el-Shater leidet an aplastischer Anämie, eine seltene und ernste Blutkrankheit. Dennoch verweigern die Gefängnisbehörden ihr nach wie vor eine angemessene Gesundheitsversorgung, darunter auch die Verlegung in eine externe Klinik für mögliche Diagnosen und Behandlungen. Mohamed Abo Horeira wurde am 16. Mai aus dem Badr-3-Gefängnis in das Gefängnis in Al-Ashir min Ramadān verlegt. Seine Familienangehörigen dürfen ihn nicht besuchen und haben keinerlei Informationen über seine Haftbedingungen und seinen Gesundheitszustand. Aisha el-Shater und Mohamed Abo Horeira dürfen weder über den Postweg noch telefonisch Kontakt zu ihren Verwandten und Rechtsbeiständen aufnehmen.

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