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Burundi: Journalistin freilassen

20. April 2023

Am 30. März fand vor dem Berufungsgericht von Mukaza in Bumumbura in Burundi eine Anhörung zum Fall der burundischen Journalistin Floriane Irangabiye statt. Sie hatte Rechtsmittel gegen das Urteil des Hohen Gerichts von Mukaza vom 2. Januar eingelegt, das sie wegen konstruierter Vorwürfe der "Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets" für schuldig befunden und zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von einer Million Burundi-Franc (etwa 450 Euro) verurteilt hatte. Das Berufungsgericht hat 30 Tage Zeit, um über das Rechtsmittel zu entscheiden. Floriane Irangabiye befindet sich seit August 2022 in Haft. Da sie allein wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte und ihrer Arbeit als Journalistin verfolgt wird, fordert Amnesty International ihre sofortige und bedingungslose Freilassung sowie die Aufhebung ihrer Verurteilung. 

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Die anhaltende willkürliche Inhaftierung und ungerechtfertigte strafrechtliche Verfolgung der Journalistin Floriane Irangabiye gibt Anlass zur Sorge. Am 30. März fand vor dem Berufungsgericht Mukaza in Bujumbura in Burundi eine Anhörung zu dem Rechtsmittel gegen ihren Schuldspruch und das Strafmaß von zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe in Höhe von einer Million Burundi-Franc (etwa 450 Euro) statt. Das Gericht wird seine Entscheidung innerhalb von 30 Tagen nach der Anhörung treffen.

Floriane Irangabiye wurde am 30. August 2022 bei einem Familienbesuch in Bujumbura von Sicherheitskräften festgenommen. Das Hohe Gericht von Mukaza befand sie am 2. Januar 2023 der "Gefährdung der Integrität des Staatsgebiets" für schuldig. Ihren Rechtsbeiständen zufolge ließ das Hohe Gericht bei ihrer Festnahme gemachte Verfahrensfehler sowie das Fehlen zulässiger Beweise gegen Floriane Irangabiye außer Acht. So wurde ihr beispielsweise bei ihrer ersten Befragung der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert.

Bei ihrem Verfahren Ende 2022 legte die Staatsanwaltschaft Aufnahmen einer Sendung des burundischen Online-Radiosenders Radio Igicaniro vor, in der Floriane Irangabiye im August 2022 mit ihren Gästen die Regierung Burundis kritisiert hatte. Sie soll Folgendes gesagt haben: "Die Bevölkerung hat sich mit den Missständen in Burundi abgefunden, die Bürger äußern sich nicht aus Angst, getötet zu werden. Wir rufen die Menschen in Burundi auf, ihre Angst zu überwinden." Außerdem legte die Staatsanwaltschaft als Beweis Fotos vor, die sie mit dem ruandischen Präsidenten Paul Kagama und dem ehemaligen burundischen Präsidenten Pierre Buyoya auf öffentlichen Veranstaltungen zeigen. Floriane Irangabiye wurde auch beschuldigt, an Treffen junger Burunder*innen im ruandischen Exil teilgenommen zu haben.

Die strafrechtliche Verfolgung von Floriane Irangabiye ist politisch motiviert und ein Zeichen dafür, dass die burundischen Behörden trotz der Versprechen von Präsident Evariste, die Menschenrechtslage im Land zu verbessern, den zivilgesellschaftlichen Raum weiter einschränken wollen.

Hintergrund

Floriane Irangabiye lebt seit über zehn Jahren in Ruanda. Vor der Krise 2015 reiste sie gewöhnlich regelmäßig aus der ruandischen Hauptstadt Kigali, wo sie lebt, zu ihrer Familie nach Bujumbura in Burundi.

Als der ehemalige Präsident Pierre Nkurunziza sich entschied, im April 2015 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, gingen zahlreiche Burunder*innen auf die Straße. Sie protestierten gegen diese Entscheidung, die ihrer Ansicht nach gegen die burundische Verfassung von 2005 verstieß. Diese sieht eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren vor. Im August 2022 reiste Floriane Irangabiye erstmals seit 2015 wieder nach Bujumbura, um ihre Familie zu sehen.

Die Zivilgesellschaft und die Medienorganisationen Burundis gehörten 2015 zu den ersten Zielscheiben der staatlichen Repression. Die Regierung schloss die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen und Medien vorübergehend oder dauerhaft oder trieb die Mitarbeiter*innen ins Exil. Obwohl Präsident Ndayishimiye 2021 versprochen hatte, das Verhältnis zu den Medien zu normalisieren, begegnet die burundische Regierung Menschenrechtsarbeit weiterhin mit Misstrauen, und die Menschenrechte, auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, werden nach wie vor stark eingeschränkt.

Die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen konnten ihre Tätigkeit in Burundi nicht wieder aufnehmen, zumal die burundischen Behörden gegen viele ihrer führenden Aktivist*innen im Exil Haftbefehle erlassen haben. Am 14. Februar wurden fünf Menschenrechtsverteidiger*innen festgenommen und der Rebellion sowie der Gefährdung der innerstaatlichen Sicherheit und der öffentlichen Finanzwirtschaft angeklagt. Bei ihnen handelt es sich um Sonia Ndikumasabo, Präsidentin, und Marie Emerusabe, allgemeine Koordinatorin des Juristinnenverbandes in Burundi (Association des femmes juristes du Burundi) sowie Audace Havyarimana, rechtlicher Vertreter, Sylvana Inamahoro, Geschäftsführerin, und Prosper Runyange, Landprojektkoordinator der Vereinigung für Frieden und Förderung der Menschenrechte in Burundi (Association pour la paix et la promotion des droits de l’Homme). Die Vorwürfe beziehen sich offenbar auf ihre Beziehungen zu einer internationalen Organisation im Ausland und die Finanzierung, die sie von dieser Organisation erhalten haben. Zwölf Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen gehörten zu einer Gruppe von 34 Personen, die im Juni 2020 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, weil sie an einem Putschversuch im Mai 2015 beteiligt gewesen sein sollen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde erst im Februar 2021 veröffentlicht.

Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sind willkürlich und verstoßen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide von Burundi ratifiziert wurden. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen.

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