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Saudi-Arabien: Aktivistin zu 34 Jahren Haft verurteilt

19. August 2022

Am 9. August 2022 hat das Sonderstrafgericht Saudi-Arabiens Salma al-Schihab in einem grob unfairen Verfahren zu einer 34-jährigen Haftstrafe sowie zu einem anschließenden Reiseverbot von 34 Jahren verurteilt. Sie hatte einen Twitter-Account und Beiträge von Aktivist*innen geteilt, die sich für Frauenrechte einsetzen. Die saudischen Behörden müssen Salma al-Schihab umgehend und bedingungslos freilassen und ihre Verurteilung aufheben.

 

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Sachlage

Salma al-Schihab, eine saudische Aktivistin und Akademikerin, ist Angehörige der schiitischen Minderheit und wurde am 9. August 2022 vom saudischen Sonderstrafgericht (Specialized Criminal Court – SCC) in Riad zu 34 Jahren Haft sowie zu einem anschließenden 34-jährigen Reiseverbot verurteilt.

Sie war am 14. Januar 2021 im Ermittlungsbüro des Geheimdienstes des Innenministeriums (auch bekannt als al-Mabahith) festgenommen worden, nachdem sie einige Tage vor ihrer geplanten Rückkehr nach Großbritannien zum Verhör vorgeladen worden war. Die in Großbritannien lebende Aktivistin promoviert an der University of Leeds.

Der Strafprozess gegen Salma al-Schihab war am 25. Oktober 2021 eröffnet worden. Laut von Amnesty International überprüften Gerichtsakten hielten die saudischen Behörden sie 285 Tage lang in Einzelhaft fest, bevor sie vor Gericht gestellt wurde. Dieses Vorgehen verstößt nicht nur gegen internationale Standards, sondern auch gegen Saudi-Arabiens eigene Strafprozessordnung. Die Aktivistin hatte während ihrer gesamten Zeit in Untersuchungshaft keinen Zugang zu rechtlichem Beistand, auch nicht während der Verhöre.

Mitte 2022 verurteilten die saudischen Behörden Salma al-Schihab auf Grundlage des Antiterrorgesetzes zunächst zu sechs Jahren Haft. Im Berufungsverfahren forderte die Staatsanwaltschaft allerdings eine härtere Strafe. So wurde ihre ursprüngliche Strafe verworfen und das Strafmaß nach Ermessen des Richters auf 34 Jahre Haft erhöht. Sie wurde in diesem Verfahren aufgrund ihrer Twitter-Aktivitäten unter dem Antiterrorgesetz und dem Gesetz zur Internetkriminalität folgender Straftaten schuldig gesprochen: Veröffentlichung von Twitter-Beiträgen, die "die öffentliche Ordnung stören sowie die gesellschaftliche und staatliche Sicherheit destabilisieren" und "Unterstützung von Personen, die die öffentliche Ordnung stören und die staatliche Sicherheit destabilisieren wollen".

 

Hintergrundinformation

Amnesty International hat die Fälle von 30 saudischen Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen dokumentiert, die in grob unfairen Strafverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden und gegen die direkt nach dem Ende ihrer Haftstrafe ein Reiseverbot verfügt wurde. Außerdem wurden 39 Fälle aufgezeichnet, in denen inoffizielle Reiseverbote gegen Familienangehörige von Aktivist*innen verhängt wurden. Reiseverbote haben folgenreiche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen: Sie verlieren Bildungs- oder Berufschancen im Ausland, können keine Gesundheitsversorgung außerhalb des Königreichs Saudi-Arabien in Anspruch nehmen oder werden von ihren Familienangehörigen getrennt – das oft über Jahre hinweg. Diese Restriktionen haben gravierende Konsequenzen für die psychische Gesundheit der Betroffenen.

Die gezielte Schikane von Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen hat in Saudi-Arabien ein Klima der Angst und Unterdrückung geschaffen. Auch im Ausland oder Exil lebende saudische Aktivist*innen sind davon betroffen. Sie befürchten bei einer Rückkehr nach Saudi-Arabien Vergeltungsmaßnahmen, z.B., dass sie ebenfalls unter ein Reiseverbot gestellt werden, sodass sie im Königreich eingeschlossen wären und nicht mehr in ihre Aufenthaltsländer zurückreisen könnten. Viele Aktivist*innen sind besorgt um ihre Familienangehörigen, die in Saudi-Arabien leben und befürchten, dass diese aufgrund ihres Aktivismus' auch ins Visier der Behörden geraten könnten.

Amnesty International hat einen Anstieg von systematischer Unterdrückung der schiitischen Glaubensgemeinschaft in Saudi-Arabien aufgezeichnet. Eine besondere Rolle spielt dabei das Sonderstrafgericht (SCC), das in grob unfairen Verfahren wiederholt lange Gefängnisstrafen und Todesurteile ausgesprochen hat. Diversen Vorwürfen wegen Folter und anderen Misshandlungen während der Haft ist die Staatsanwaltschaft bisher nicht systematisch nachgegangen.

 

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