© Amnesty International
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Erfolg

Belén wurde freigesprochen

Schuldspruch wegen Mordes aufgehoben

Belén, eine junge Frau in Nordargentinien, die aufgrund einer Fehlgeburt zu 8 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden war, wurde am 27. März nach einer Berufung vom Höchstgericht der Provinz Tucumán freigesprochen.

Amnesty International besuchte Belén im Juli 2016 im Gefängnis und überbrachte den Behörden über 120.000 Appelle aus aller Welt, um ihre Freilassung zu erwirken.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Belén suchte am 21. März 2014 das staatliche Krankenhaus Avellaneda in San Miguel de Tucumán auf, weil sie an Unterbauchschmerzen litt. Ein Arzt erklärte ihr dort, dass sie ihr Kind verlieren würde. Belén hatte die Schwangerschaft eigenen Angaben zufolge bis dahin nicht bemerkt.

Mitarbeiter*innen des Krankenhauses fanden später einen Fötus in einem Badezimmer und meldeten den Vorfall bei der Polizei. Sie gaben an, dass es sich um „den Sohn“ von Belén handelte, ohne dafür Beweise zu haben oder eine DNA-Analyse durchgeführt zu haben, mit der eine Verwandtschaft zwischen der 27-Jährigen und dem Fötus belegt werden konnte. Als sie nach einer Operation wieder zu sich kam, war Belén umringt von Polizist*innen und wurde einer Untersuchung im Genitalbereich unterzogen, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkommen kann. Laut dem Völkerrecht und anderen internationalen Standards stellt die Weitergabe von persönlichen medizinischen Informationen gegen den Willen eines Patienten/einer Patientin eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre dar. Dies gilt auch dann, wenn die Informationen an Ordnungskräfte weitergegeben werden.

Belén wurde zunächst wegen des Herbeiführens eines Schwangerschaftsabbruchs angeklagt und für mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft genommen. Die Staatsanwaltschaft wandelte die Anklage später in „Mord“ um, sodass ihr bei einem Schuldspruch bis zu 25 Jahre Haft drohten. Am 19. April 2016 verurteilte die Strafkammer (Sala III de la Cámara Penal) von Tucumán Belén zu acht Jahren Haft wegen Mordes. Am 3. Mai 2016 legten die Verteidiger*innen von Belén Rechtsmittel gegen das Urteil ein und forderten ihre sofortige Freilassung.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben und sich für Belén eingesetzt haben!